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\documentclass[fontsize=12pt,paper=a4,pagesize,headings=small]{scrartcl}
\usepackage{lmodern}
\usepackage[T1]{fontenc}
\usepackage[utf8]{inputenc}
\usepackage[ngerman]{babel}
\usepackage{eurosym}
\title{Geschäftsordnung des Geany e.V.}
\date{Fassung vom 06. November 2016}
\renewcommand*{\othersectionlevelsformat}[3]{\S\,#3\autodot\enskip}
\begin{document}
\maketitle{}
\section{Mitgliedsbeiträge}
\begin{enumerate}
\item Der Verein erhebt gemäß §5 seiner Satzung Mitgliedsbeiträge.
Diese belaufen sich auf 5\euro{} im Jahr.
\item Der Mitgliedsbeitrag wird für mindestens ein Jahr im Voraus
entrichtet. Einmal gezahlte Mitgliedsbeiträge werden nicht
zurückerstattet.
\item Jedem Mitglied steht es frei, den Verein durch einen höheren
Mitgliedsbeitrag stärker finanziell zu unterstützen. Damit sind
keinerlei Privilegien oder Stimmvorteile verbunden.
\item Der Vorstand ist berechtigt, ausnahmsweise und bei Vorliegen
besonderer Gründe den Mitgliedsbeitrag für einzelne Mitglieder
auf deren Antrag individuell zwischen einschließlich 0\euro{}
und dem in Ziffer 1 genannten Betrag festzulegen. Das Vorliegen
besonderer Gründe ist dem Vorstand glaubhaft zu machen. Die
Festlegung erfolgt nach Ermessen des Vorstandes und durch dessen
einstimmige Entscheidung.
\item Änderungen bezüglich Mitgliedsbeitrag oder Mitgliedsart sind dem
Vorstand in Textform mitzuteilen und gelten mit sofortiger Wirkung.
\end{enumerate}
\section{Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung}
\begin{enumerate}
\item Die Untergrenze für die Beschlussfähigkeit der
Mitgliederversammlung gemäß Satzung § 7 beträgt 23\% der
ordentlichen Mitglieder.
\item Abweichend von Punkt 1 ist die Mitgliederversammlung
beschlussfähig, wenn nach Zusammentreten einer nicht
beschlussfähigen Mitgliederversammlung durch den
Vorstand erneut eine Mitgliederversammlung nach § 7 der Satzung
einberufen wird.
\end{enumerate}
\section{Einschränkungen der Verfügungsberechtigung des Vorstands}
\begin{enumerate}
\item Einzelne Vorstandsmitglieder sind bei Rechtsgeschäften bis zu
einem Betrag von 400\euro{} verfügungsberechtigt. Über einen Betrag
von bis zu 2000\euro{} können zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam
verfügen. Bei höheren Beträgen ist ein Beschluss durch die
Mitgliederversammlung nötig.
\end{enumerate}
\section{Grundsätze der Vermögensverwaltung des Vereins}
\begin{enumerate}
\item Die Summe der Ausgaben eines Jahres darf das liquide
Vereinsvermögen nicht übersteigen.
\end{enumerate}
\section{Aufgaben des Schatzmeisters}
\begin{enumerate}
\item Der Schatzmeister hat auf eine sparsame und wirtschaftliche
Haushaltsführung hinzuwirken.
\item Der Schatzmeister legt nach Eintragung des Vereins in das
Vereinsregister ein Konto auf den Namen des Vereins an und
verwaltet dort das Vereinsvermögen.
\item Der Schatzmeister informiert die Vereinsmitglieder
mindestens vierteljährlich über den Kassenstand. Einnahmen und
Ausgaben über 100\euro{} sind dabei einzeln aufzulisten.
\item Als Vorstandsmitglied hat der Schatzmeister die Einbringung der
Mitgliedsbeiträge und anderer Einnahmen zu organisieren. Dabei
genießt er die volle Unterstützung des Vorstands.
\item Für laufende Einnahmen und Ausgaben führt der Schatzmeister eine
Bargeldkasse. Überschüssige Bargeldsummen werden von ihm regelmäßig
auf dem Vereinskonto abgelegt.
\item Für Bareingänge stellt der Schatzmeister eine formgerechte
Quittung in doppelter Ausfertigung aus, davon eine für den Einzahler.
\item Der Schatzmeister legt ein geeignetes Vermögensregister an, das
nach den Regeln der einfachen Buchführung zu führen ist und aus
folgenden Teilen besteht:
\begin{itemize}
\item Kassenbuch für die Bargeldkasse
\item Hauptbuch für das Vereinskonto
\item Inventarliste für Vermögensgegenstände
\end{itemize}
\item Jede einzelne Ausgabe muss belegt werden. Jeder Beleg muss von
dem Vereinsmitglied, das die Ausgabe getätigt hat, umgehend beim
Schatzmeister eingereicht werden.
\item Sollten Güter zugunsten des Vereins eingehen, sind diese im
Vermögensregister einzutragen. Nach Genehmigung durch den Vorstand hat
der Schatzmeister ein Aufbewahrungsprotokoll anzufertigen; ein Exemplar
für den Besorger, eins zur Dokumentation beim Schatzmeister.
\item Der Schatzmeister führt die Liste der Vereinsmitglieder.
Periodisch werden von ihm die sich ergebenden Veränderungen durch
Zugänge und Abgänge den Vereinsmitgliedern mitgeteilt.
\end{enumerate}
\section{Erstattung der Auslagen des Vorstands}
\begin{enumerate}
\item Auslagen des Vorstandes zur Verfolgung der Vereinszwecke werden
in voller Höhe erstattet. Auf Beschluss der Mitgliederversammlung
muss der Vorstand in einer Stellungnahme Zweck- und
Verhältnismäßigkeit der Ausgaben nachweisen.
\end{enumerate}
\section{Elektronische Schriftform}
\begin{enumerate}
\item Elektronische Dokumente im Sinne von § 11 der Satzung sind mit
PGP/GPG oder mit S/MIME signierte E-Mails. Jedes Mitglied kann beim
Vorstand einen öffentlichen Schlüssel bzw. sein Zertifikat
hinterlegen, dessen Signatur die jeweiligen E-Mails tragen müssen.
Das Mitglied hat bei Kompromittierung des Schlüssels für
Benachrichtigung des Vorstands zu sorgen.
\end{enumerate}
\section{Sicherheitsbeauftragter}
\begin{enumerate}
\item Der Vorstand ernennt einen Sicherheitsbeauftragten. Seine
Aufgaben umfassen insbesondere die Aufklärung und Information der
Mitglieder zu Sicherheits- und Schutzmaßnahmen, gesetzlichen
Regelungen und notwendigen Verhaltensweisen zur Vermeidung von
Unfällen. Weiterhin überprüft er die Einhaltung dieser Regelungen in
den Räumen des Vereins.
\end{enumerate}
\end{document}